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   AG Bad Iburg, 01.08.2007 - 4 C 538/07   

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AG Bad Iburg, 01.08.2007 - 4 C 538/07 (https://dejure.org/2007,40506)
AG Bad Iburg, Entscheidung vom 01.08.2007 - 4 C 538/07 (https://dejure.org/2007,40506)
AG Bad Iburg, Entscheidung vom 01. August 2007 - 4 C 538/07 (https://dejure.org/2007,40506)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Unterlassungsanspruch: Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsschutz der Stadtwerke im Zusammenhang mit Leserbriefen zu Energiepreisen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 Abs 1 BGB; § 823 Abs 2 BGB; § 1004 BGB; § 186 StGB; Art 1 Abs 1 GG; Art 2 Abs 1 GG; Art 5 Abs 1 GG; Art 19 Abs 3 GG
    Abzocke; Behauptungen; Betrug; Dafürhalten; Duldung; Ehrenschutz; Endverbrauch; Energieunternehmen; Formalbeleidigung; Grundpreiserhöhung; Güterabwägung; Herabsetzung; Interessenabwägung; juristische person; Kontrolle; Kostenkalkulation; Leserbrief; Machenschaften; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus AG Bad Iburg, 01.08.2007 - 4 C 538/07
    Im geistigen Meinungskampf spricht bei einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage die Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede, BVerfG NJW 1995, S. 3303, 3305; NJW 1999, S. 2358, 2359.

    Dies gilt auch für Äußerungen, die aus scharfer und abwertender Kritik bestehen und selbst für solche, die mit übersteigerter Polemik vorgetragen werden, BVerfG NJW 1995, S. 3303, 3305; NJW 1999, S. 2358, 2359.

    Der Persönlichkeitsschutz geht regelmäßig der Meinungsfreiheit erst dann vor, wenn sich die Äußerungen als Angriff auf die Menschenwürde als Schmähkritik oder Formalbeleidigung darstellt, BVerfG NJW 1995, S. 3303, 3304; NJW 1999, S. 2358, 2359.

    Ob die Kritik berechtigt oder das Werturteil "richtig" ist, spielt grundsätzlich keine Rolle, BVerfG, NJW 1995, S. 3303, 3304.

  • BVerfG, 08.04.1999 - 1 BvR 1498/92

    Zur Frage des besonderen Gewichts einer geltend gemachten Grundrechtsverletzung

    Auszug aus AG Bad Iburg, 01.08.2007 - 4 C 538/07
    Im geistigen Meinungskampf spricht bei einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage die Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede, BVerfG NJW 1995, S. 3303, 3305; NJW 1999, S. 2358, 2359.

    Dies gilt auch für Äußerungen, die aus scharfer und abwertender Kritik bestehen und selbst für solche, die mit übersteigerter Polemik vorgetragen werden, BVerfG NJW 1995, S. 3303, 3305; NJW 1999, S. 2358, 2359.

    Der Persönlichkeitsschutz geht regelmäßig der Meinungsfreiheit erst dann vor, wenn sich die Äußerungen als Angriff auf die Menschenwürde als Schmähkritik oder Formalbeleidigung darstellt, BVerfG NJW 1995, S. 3303, 3304; NJW 1999, S. 2358, 2359.

  • OLG Köln, 17.12.2002 - 15 U 95/02

    Medienrecht; Unerlaubte Schmähkritik

    Auszug aus AG Bad Iburg, 01.08.2007 - 4 C 538/07
    Der Begriff der Schmähkritik muss eng ausgelegt werden, weil die Meinungsfreiheit konstituierend für die freiheitlich demokratische Grundordnung ist, vgl. insbesondere OLG Köln, Urteil vom 17.12.2002, 15 U 95/02, m.w.N. Die Diffamierung der Person muss im Vordergrund stehen, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik persönlich herabsetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll, BGHZ 143, S. 199, 209 m.w.N. Von Bedeutung ist hierbei insbesondere, ob der Äußerung Sachnähe zu einem ihr zugrundeliegenden Tatbestand zukommt, OLG Köln a.a.O.

    Trotz des festgestellten Überwiegens wertender Elemente und des daraus folgenden unterschiedlichen Rechtmäßigkeitsmaßstabes würde die Meinungsäußerung weitgehend der engeren, nur für Tatsachenbehauptungen geltenden Überprüfung auf ihre Wahrheit unterstellt und der Tatsachenbehauptung damit rechtlich in unzulässiger Weise angenähert, vgl. OLG Köln, Urteil vom 17.12.02, 15 U 95/02.

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus AG Bad Iburg, 01.08.2007 - 4 C 538/07
    Nach der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung hängt die Frage, ob eine Äußerung als Tatsachenbehauptung einzustufen ist, entscheidend davon ab, ob die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit Mitteln des Beweises zugänglich ist, vgl. BGH NJW 1996, S. 1131, 1133; BGH NJW 1998, S. 3047, 3048.

    Dies gilt insbesondere in den Fallkonstellationen, in denen die Äußerungen in entscheidender Weise durch Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder des Meinens geprägt wird, BGHZ 132, S. 13, S. 21 f.

  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus AG Bad Iburg, 01.08.2007 - 4 C 538/07
    Nach der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung hängt die Frage, ob eine Äußerung als Tatsachenbehauptung einzustufen ist, entscheidend davon ab, ob die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit Mitteln des Beweises zugänglich ist, vgl. BGH NJW 1996, S. 1131, 1133; BGH NJW 1998, S. 3047, 3048.

    In Abgrenzung der Meinungsäußerung zur Tatsachenbehauptung kommt es also darauf an, ob die Äußerung einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit dem Mittel des Beweises zugänglich ist, BVerfGE 94, S. 1, 8; BGHZ 139, S. 95, S. 102. Meinungsäußerungen lassen sich daher im Unterschied zu Tatsachenbehauptungen nicht als wahr oder unwahr beweisen.

  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus AG Bad Iburg, 01.08.2007 - 4 C 538/07
    Es kann sich deshalb nicht als wahr oder unwahr erweisen, BVerfGE NJW 1994, S. 1779, 1779; 2001, S. 2957, 2958.
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus AG Bad Iburg, 01.08.2007 - 4 C 538/07
    Der Begriff der Schmähkritik muss eng ausgelegt werden, weil die Meinungsfreiheit konstituierend für die freiheitlich demokratische Grundordnung ist, vgl. insbesondere OLG Köln, Urteil vom 17.12.2002, 15 U 95/02, m.w.N. Die Diffamierung der Person muss im Vordergrund stehen, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik persönlich herabsetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll, BGHZ 143, S. 199, 209 m.w.N. Von Bedeutung ist hierbei insbesondere, ob der Äußerung Sachnähe zu einem ihr zugrundeliegenden Tatbestand zukommt, OLG Köln a.a.O.
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus AG Bad Iburg, 01.08.2007 - 4 C 538/07
    Kollidiert, wie im vorliegenden Fall, der Ehrenschutz mit dem Grundrecht der Meinungsfreiheit, bedarf es im Einzelfall jeweils einer Güter- und Interessenabwägung, welches Recht des einzelnen Rechtsträgers überwiegt, BVerfG NJW 1999, S. 1322, 1323 f.; NJW 2001, S. 2957, 2959.
  • BVerfG, 05.04.2001 - 1 BvR 932/94

    Kaisen - Meinungsfreiheit politischer Parteien im Wahlkampf und Schutz der

    Auszug aus AG Bad Iburg, 01.08.2007 - 4 C 538/07
    Kollidiert, wie im vorliegenden Fall, der Ehrenschutz mit dem Grundrecht der Meinungsfreiheit, bedarf es im Einzelfall jeweils einer Güter- und Interessenabwägung, welches Recht des einzelnen Rechtsträgers überwiegt, BVerfG NJW 1999, S. 1322, 1323 f.; NJW 2001, S. 2957, 2959.
  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

    Auszug aus AG Bad Iburg, 01.08.2007 - 4 C 538/07
    Ihr ist deshalb genau wie einer Privatperson auch in zivilrechtlicher Hinsicht Ehrenschutz zu gewähren, vgl. BVerfGE 10, 89, 99; BGHZ 81, S. 75, 78.
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

  • BGH, 26.06.1981 - I ZR 73/79

    Carrera

  • OLG Nürnberg, 29.11.2001 - 8 U 1652/01

    "Artgerechte" Haltung von Zucht-und Schlachttieren - zur Abgrenzung zwischen dem

  • LG Bonn, 20.04.2005 - 10 O 539/04
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